Herzlich Willkommen in unserem Shop

 

 

hier finden Sie unsere Produkte für die Überwachung Ihres Unternehmen oder ihrem privatem Haushalt. Alle Systeme können Sie nutzen. Achten Sie jedoch bitte auf die geltenden Gesetze der DGSVO.

 

  • Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e), f) DSGVO hat der verantwortliche Betreiber zunächst einen privilegierten Zweck mit der Videoüberwachung zu verfolgen. Ein solcher liegt u. a. bei der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen für weitere konkret festgelegte Zwecke vor.
  • Zusätzlich muss die Videoüberwachungsanlage auch geeignet für die Erreichung des Zwecks sein sowie das mildeste aller zur Verfügung stehenden Mittel darstellen.
  • Wenn die geplante Videoüberwachung diesen Anforderungen gerecht wird, treffen den Verantwortlichen jedoch noch weitere Pflichten. Die Speicherung der Videoaufnahmen muss auf das notwendige Maß begrenzt sein und auf den Umstand der Überwachung muss frühestmöglich hingewiesen werden.

 

Bei Fragen zu anderen Kamerasystemen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail unter info@igen-sachsen.de



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